Salzfertiger

SalzfertigerDie 50-70 Salzfertiger (Händler) der Stadt waren angesehene Bürger, die gegen eine Gebühr von 2-12 Gulden von den Stadt das Recht auf Salzhandel erworben haben.

Voraussetzungen für die Zulassung waren:

  • das Bürgerrecht der Stadt,
  • Besitz eines Hauses innerhalb der Ringmauern,
  • Nichtausübung eines zunftmässigen Gewerbes und
  • Einhaltung einer Zulassungsfrist (bis zu 5 Jahren).

Nach dem Tod eines Salzfertigers konnte auch seine Witwe den Salzhandel weiter betreiben. Von Hallein kamen seit ca. 1200 die kleinen Hallaschen und die großen Schifferzillen auf der Salzach nach Burghausen. Während das Salz von Reichenhall auf dem Landweg hierher gebracht wurde, um ausschliesslich in Burghausen verladen zu werden. Durchschnittlich waren das 8.800 Tonnen im Jahr.

Burghausen war für das Salz die Handelsdrehscheibe. Bis zu 25% der Burghauser Bürger lebten unmittelbar vom Salzhandel, dazu die Angehörigen und das Gesinde.

Quelle: http://www.herzogstadt.de